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Was ist ein AVGS?

Vielleicht ist Dir der Begriff „AVGS“ schon im Gespräch mit Deiner Sachbearbeitung oder online begegnet. Wenn es Dir wie mir geht, dann hat sich dieses Abkürzungsungetüm Dir nicht direkt erschlossen und auch die ausgeschriebene Variante „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ ist nicht gerade eingängig.

Schön ist – der AVGS ist etwas Positives, und zwar eine Möglichkeit, wie Du Dir Weiterbildung fördern lassen kannst. Diesen Gutschein kann Dir Deine Sachbearbeitung bewilligen um an einer Maßnahme teilzunehmen. Diese Maßnahme soll Dich in den ersten Arbeitsmarkt integrieren, das heißt, sie soll zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen. Wenn Du Dich jetzt fragst, was das mit Selbständigkeit zu tun hat – auch dann zahlst Du in die Sozialversicherungsysteme ein.

Also… Variante 1

Du willst wieder in die Anstellung zurück und findest nicht sofort eine Stelle? Dann kann Dich die Agentur für Arbeit mit dem AVGS für eine Weiterbildung unterstützen. Du kannst eine fachliche Weiterbildung machen, die Dir aktuelles Wissen vermittelt, den Umgang mit einer neuen Software beibringt oder Du kannst eine Umschulung machen. Auch für die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung gibt es einen AVGS.

oder Variante 2

Du willst Dich selbständig machen. Auch dafür brauchst Du Wissen und Können, dass Du vielleicht noch nicht hast. In Deinem Fach, Deinem Job bist Du gut – deswegen willst Du daraus ein Geschäft machen, Deinen Lebensunterhalt damit bestreiten, kurz Deine Existenz darauf gründen. Was Dir aber vielleicht noch fehlt, ist all das Drumherum: Genehmigungen, behördliche Anmeldungen, Steuern, Buchhaltung, Kalkulation von Stundensatz und Preisen, Vertragsgestaltung, Zeitplanung und Selbstorganisation, Marketing… . Es gehört soviel mehr dazu, als „nur“ die eigentliche Tätigkeit. Dafür gibt es den AVGS von der Agentur für Arbeit auch für diesen Bereich „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Du kannst Dir damit eine Gründungsberatung einkaufen, die individuell auf Dich zugeschnitten ist und im Idealfall zu einer fachkundigen Stellungnahme führt, mit der Du den Gründungszuschuss beantragen kannst.

Klingt kompliziert?

Mit guter Vorbereitung kann es gelingen. Wenn Du Deiner Sachbearbeitung gut erklären kannst, womit und warum Du Dich selbständig machen, also gründen, willst ist der erste Schritt getan. Da niemand perfekt ist, gibt es wahrscheinlich Bereiche, in denen Du Unterstützung brauchen kannst. Bereite auch das für das Gespräch vor. Wenn Du Dich z.B. als VA für Social Media Marketing selbständig machen willst, werden eher keine Stunden für ein Marketingkonzept genehmigt werden, aber sehr wohl für die Erstellung des Finanz- und Businessplans. Zeig einfach, dass Du professionell bist, Dich erkundigt hast und gut vorbereitet bist. Der AVGS ist eine freiwillige Ermessensleistung, das heißt, Du hast keinen Anspruch darauf – Du kannst aber mit guten Argumenten und guter Vorbereitung überzeugen.

Was mache ich dann mit dem AVGS?

Mit dem AVGS kannst Du Dir eine Maßnahme im genehmigten Stundenumfang bei einem zertifizierten Anbieter buchen. Ja, nicht jeder kann entsprechend abrechnen. Ich arbeite mit zertifizierten Maßnahmenträgern zusammen, sodass meine Beratung über den AVGS abgerechnet werden kann. Achtung: Der AVGS hat einen Gültigkeitszeitraum und ein Startdatum. Darauf muss unbedingt geachtet werden, dass Deine Beratung erst mit dem Startdatum beginnt und innerhalb des Zeitraums endet. Die genehmigten Themenbereiche stehen auch im Gutschein. Die genauen Inhalte der Beratung kannst Du dann in der ersten Stunde besprechen.

Wo soll ich jetzt anfangen?

Schreib mich gern an und wir können Deinen konkreten Fall in einem kurzen Gespräch abklären.

Lade Dir zur Vorbereitung gerne meine Checkliste „AVGS für Gründungsberatung“ herunter und gucke, ob die Kriterien auf Dich zutreffen.

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