Selbständig sein? Dein eigenes Business gründen?
Mit dem Gründungszuschuss für Arbeitslose gibt es eine Möglichkeit zu starten und dabei für den Anfang finanziell abgesichert zu sein.
Kann ich den Gründungszuschuss beantragen?
Er könnte für dich infrage kommen, wenn Du:
- arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist
- durch die Selbständigkeit Deine Arbeitslosigkeit beendest
- am Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 hast
Falls Du einen GdB (Grad der Behinderung) hast, gelten für Dich Sonderregelungen. Mache davon Gebrauch.
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das heißt, Du hast keinen Anspruch darauf. Dein*e Sachbearbeiter*in entscheidet, ob Du ihn bekommst. Wenn Du Deinen Antrag gut vorbereitest, erhöhst Du Deine Chancen.
Und noch etwas: Der Gründungszuschuss ist kein Kredit, sondern eine direkte Förderung – du musst ihn nicht zurückzahlen.
Was bekomme ich als Gründungszuschuss?
In Phase 1 bekommst Du für sechs Monate den Zuschuss in Höhe Deines ALG 1 und dazu eine Pauschale von 300 € zur sozialen Absicherung, sprich als Zuschuss zu Deiner Kranken- und Rentenversicherung.
In Phase 2 kannst Du diese Pauschale für weitere neun Monate erhalten.
Was bringt mir das?
Du bist dann selbständige Unternehmerin in Vollzeit, hast aber für den Anfang die zusätzliche Sicherheit eines monatlichen Geldeingangs.
Was brauche ich, um den Gründungszuschuss zu beantragen?
Neben den formalen Voraussetzungen musst Du die fachliche und unternehmerische Eignung nachweisen. Du brauchst also Zeugnisse und Zertifikate, die belegen, dass Du qualifiziert bist, das zu tun, was Du anbieten willst. Auch wenn Du schon vorher in einer Anstellung bestimmte Aufgaben übernommen hast, die unternehmerisch relevant sind, kannst Du das mit Deinen Arbeitszeugnissen zeigen.
Für die Antragstellung brauchst Du einen Finanz- und Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme, die Dir die Tragfähigkeit Deiner Idee bestätigt.
Woher bekomme ich die fachkundige Stellungnahme?
Ausstellen dürfen eine solche z.B. die IHKs und Handwerkskammern. Du kannst sie auch im Rahmen einer geförderten Existenzgründungsberatung erhalten. Dazu gleich mehr.
Wie erstelle ich einen Finanz- und Businessplan?
Dafür gibt es diverse Vorlagen, auch kostenfrei, bspw. bei der IHK. Wichtig ist, dass Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre enthalten sind.
Kann ich irgendwo Hilfe bei der Erstellung dieser ganzen Unterlagen erhalten?
Ja. Und die gute Nachricht ist: So eine „Maßnahme zur Vorbereitung der Existenzgründung“ ist bis zu 100 % förderfähig. Dafür brauchst Du einen Gutschein von der Agentur für Arbeit, den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein).
Dann kannst Du Deine Geschäftsidee mit kompetenter Unterstützung ausarbeiten bis hin zum fertigen Business- und Finanzplan.
Gibt es andere Möglichkeiten für mich, wenn ich nicht im ALG 1 Bezug bin?
Ja, auch aus dem Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld/ALG 2) gibt es die Chance auf Förderung. Hier nennt sich diese „Einstiegsgeld“ und hat andere Rahmenbedingungen. Gut ist – auch für Dich gibt es die Möglichkeit Dir eine Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen fördern zu lassen.
Auch kann der Gründungszuschuss eine Möglichkeit sein, wenn Du in Elternzeit bist und noch Restansprüche hast oder wenn Du Deine Tätigkeit schon nebenberuflich betreibst und sie zum Haupterwerb ausbauen möchtest.
Lasse Dich hier immer individuell beraten und alle wichtigen Fristen von Deiner Sachbearbeitung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bestätigen.
Ja, ich will mich selbständig machen!
Sehr schön. Schreib mich gerne an und wir besprechen Deine Situation in einem kurzen Kennenlerngespräch. Wenn möglich, begleite ich Dich gern im Rahmen solch einer o.g. geförderten Maßnahme auf dem Weg zur Gründung. Natürlich kannst Du Dir auch als Selbstzahlerin meine Unterstützung einkaufen.
Suche auch schon früh den Kontakt zu anderen Unternehmer*innen und weiteren Stellen wie IHK, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung, Frau & Beruf und lokalen (Frauen-)Netzwerken. Eine Liste wichtiger Stellen findest Du in meinem Artikel „Netzwerken für Frauen“. – wird bald veröffentlicht

